Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Christoph Brenner GmbH

Anbieter, Vertragspartner

Christoph Brenner GmbH
Geschäftsführer: Christoph Brenner
Siedlerstraße 28
D-71126 Gäufelden - Nebringen

Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRB 243980
Umsatzsteuer-Id-Nr.: DE175005985

Fon +49 (0) 7032 - 97 96 16
Fax +49 (0) 7032 - 97 96 18

E-Mail: info@christophbrenner.de
Internet: www.christophbrenner.de

1. Allgemeines – Geltungsbereich
  1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses getroffen werden, sind schriftlich, elektronisch oder in Textform niedergelegt.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des BGB.
2. Angebot, Erfüllungsort, Leistungsinhalt
  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Abbildungen, Zeichnungen und Maße sind nur annähernd maßgebend. Wir können die uns gegenüber abgegebenen Angebote nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der Bereitstellung der bestellten Leistung/Warenlieferung annehmen oder das Angebot ablehnen.
  2. Zwischen dem Besteller und uns kommt nur durch unsere Annahme ein Vertrag zustande, in den unsere Geschäftsbedingungen einbezogen sind. Unsere Annahme ist nur wirksam, wenn sie mindestens in elektronischer Form (E-Mail) erklärt ist oder wir eine nach dem Vertrag geschuldete Hauptleistung erbracht haben.
  3. Leistungs- und Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nichts anders vereinbart. Transportweg und Transportmittel bestimmen wir nach unserem Ermessen. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken oder als Eil- oder Expressgut versenden; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
  4. Zur Erbringung von Leistungen dürfen wir uns ganz oder teilweise Dritter bedienen. Wir sind berechtigt in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen. Mengenabweichungen (zuwenig/zuviel) von bis zu 5 % der bestellten Menge stellen keinen Mangel dar.
  5. Geringfügige Abweichungen in der Abmessung, Ausführung und Farbe können sich aus der Art der von uns gelieferten Produkte ergeben, insbesondere bei Nachbestellungen kann keine Gewähr für Gleichheit von Farben bei Stoffen und Ledern, Furnieren und Lackarbeiten übernommen werden. Abweichungsfreiheit in Abmessung, Ausführung und Farbe bestimmen die Beschaffenheit unserer Produkte nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Spezielle Erwartungen und Verwendungszwecke müssen ebenfalls ausdrücklich schriftlich vereinbart sein, um die Beschaffenheit der Ware zu bestimmen.
  6. Transportverpackungen werden von uns zurückgenommen. Im Übrigen hat der Besteller selbst seinen Verpflichtungen aus der VerpackungsVO bzw. dem DualenSystem nachzukommen.
  7. Garantien und besondere Risiken werden von uns nicht übernommen, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
3. Informationspflichten des Bestellers

Der Besteller muss uns bei der Bestellung informieren über:

  1. seine einzelnen vom Vertrag betroffenen Rechte, Rechtsgüter und Interessen,
  2. ihm bekannte oder für ihn erkennbare Umstände, die gegen uns gerichtete Rechte begründen könnten;
  3. eine von ihm in Anspruch genommene Eigenschaft als Verbraucher,
  4. andere subjektive und objektive Merkmale in seiner Sphäre, die zu einem besonderen gesetzlichen Schutz für ihn führen,
  5. Äußerungen einschließlich Werbeaussagen von uns oder Dritten, auf die er vertraut,
  6. einen Verwendungszweck, der Einfluss auf die Verjährung von Rechten bei Mängeln hat,
  7. ein Schuldverhältnis zwischen ihm und Dritten – insbesondere Verbrauchern –, das Rückgriffsansprüche oder andere Rechte gegen uns begründen kann,
  8. sein geplantes Vorgehen nach einer uns gesetzten Frist, die mindestens 14 Tage beträgt, zur Leistung oder Nacherfüllung.
4. Preise – Zahlungsbedingungen
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste einschließlich angemessener Verpackung ab „Werk“. Die Bezugnahme des Kunden auf frühere Aufträge („wie gehabt") bezieht sich ausschließlich auf die Modellnummern. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Sollten sich die unserer Kalkulation zugrunde liegenden Kosten wesentlich ändern, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.
  3. Unsere Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart, 7 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) zahlbar. Die Lieferung per Nachnahme behalten wir uns vor. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
  4. Wir sind berechtigt, vor Absendung der Ware Vorauszahlung der vollen Rechnungsbeträge zu verlangen. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, so können wir die Leistung verweigern und dem Besteller eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Bestellers oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften erheben wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
5. Lieferzeit
  1. Leistungszeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich zugesagt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Bestellung sowie Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit durch uns schriftlich oder in Textform ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB; § 376 HGB bestätigt wurde. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist.
  2. Für verzögerte Lieferung, verursacht durch Verschulden der Bahn, Post oder Spediteure, sowie für Verlust und Beschädigungen während des Transportes haften wir nicht.
6. Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Zu den offenen Forderungen gehören auch Verbindlichkeiten aus einem Scheck-Wechsel-Verfahren. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach gesetzter angemessener Frist berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Montage oder sonstiger Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Ansprüche des Kunden bei Mängeln
  1. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware nachgekommen ist.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die verpackten Waren unverzüglich auf Transportschäden zu überprüfen. Etwaige Mängel sind uns gegenüber unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die Beweise für die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben.
  3. Der Kunde gibt uns Gelegenheit, Mängelrügen zu überprüfen. Stellt sich die Mängelrüge als unbegründet heraus, ist der Kunde verpflichtet, uns den für die Überprüfung entstehenden Aufwand zu ersetzen, es sei denn, er hat die unbegründete Rüge nicht zu vertreten.
  4. Soweit die Ware mangelhaft ist, sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder neu zu liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Besteller den Preis mindern oder - bei nicht nur unerheblichen Mängeln - vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz gemäß Ziffer 8 verlangen.
8. Haftung
  1. Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Soweit nicht vorstehend Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für eventuelle Aufwendungsersatzansprüche.
  6. (6) Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung. Der Anspruch auf Minderung und auf Ausübung eines Rücktrittsrechts ist ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach §§ 478; 479 BGB bleibt unberührt.
9. keine weitergehende Haftung
  1. Eine weitergehende Haftung als in Ziff. 7 und 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden sowie für erteilte Auskünfte über Montage- oder Verwendungsmöglichkeiten unserer Ware, einschließlich technischer Beratung.
  2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden, es sei denn, dass wir den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
  1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist Gerichtsstand das für unseren Sitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Sitz zuständigen – auch ausländischen - Gericht zu verklagen.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.